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Wegleitung zur Regionalberatung des Aargauer Heimatschutzes
Gestützt auf Art. 4 Bst d, Art. 13 Bst. e sowie Art. 19 der Statuten des Aargauer Heimatschutzes Art. 19

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Die Regionalberatung stellt die Dienstleistungen des Vereins im Bereich der Planungs-, Bau- und Rechtsberatung bereit. |
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Die Regionalberater oder Regionalberaterinnen vertreten den AHS in den ihnen zugewiesenen Bezirken Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Muri, Rheinfelden, Zofingen und Zurzach. |
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Regionalberater oder Regionalberaterinnen sind berechtigt, wenn erforderlich bei Planungs- und Bauvorhaben erstinstanzliche Einwendungen zu erheben. Sie werden dabei von der Geschäftsstelle unterstützt. |
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Der Vorstand erlässt eine Wegleitung zur Regionalberatung, die deren Tätigkeit näher umschreibt. |

erlässt der Vorstand die nachstehende Wegleitung.

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Regionalberater oder Regionalberaterinnen werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen tätig und dabei von der Geschäftsstelle aktiv unterstützt: |

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Beratung von Bauwilligen • Beurteilung von Objekten hinsichtlich Schutzwürdigkeit, Erhaltung und Erneuerung. • Hilfestellung bei Gestaltungsfragen, Materialanwendung, Farbgebung u.dgl. • Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden. |
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| b) |
Beratung der Behörden • Erteilung von Auskünften in der Anwendung von Planungsgrundlagen (ISOS, Kurzinventar, Bauinventar) u.dgl., bei Gestaltungsfragen in Bezug auf Ortsbilder, Strassen- und Freiräume, Ensembles und Einzelobjekte. • Beurteilung von Planungsinstrumenten. • Beratung bei Bauvorhaben der Gemeinden. • Beurteilung von Baugesuchen und Voranfragen, namentlich bei Vorhaben in Ortsbildschutz-, Dorf-, Kern- und Zentrumszonen, bei Ensembles und Einzelobjekten sowie bei Vorhaben in landschaftlich empfindlichen Bereichen. |
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| c) |
Planungs- und Baukultur, Rechtsmittelverfahren • Verfolgen der Planungs- und Bautätigkeit in den Gemeinden. • Erhebung von Einwendungen gegen Planungen und Bauvorhaben, die gegen die Grundsätze des Aargauer Heimatschutzes verstossen. |

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Erstberatungen sind grundsätzlich ehrenamtlich und deshalb unentgeltlich; allfällige Spesen gehen zu Lasten des Aargauer Heimatschutzes. |
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3 |
Wenn die nachgefragte Leistung das Pensum der Ehrenamtlichkeit übersteigt, können Regionalberater und Regionalberaterinnen weitergehende Mandate als private Fachleute übernehmen. Sie wahren dabei die Grundsätze des Aargauer Heimatschutzes. |

10. März 2014 / 3. Mai 2014

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