Aargauer Heimatschutz


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Wegleitung zur Regionalberatung des Aargauer Heimatschutzes

Gestützt auf Art. 4 Bst d, Art. 13 Bst. e sowie Art. 19 der Statuten des Aargauer Heimatschutzes
Art. 19

1   Die Regionalberatung stellt die Dienstleistungen des Vereins im Bereich der Planungs-, Bau- und Rechtsberatung bereit.
2   Die Regionalberater oder Regionalberaterinnen vertreten den AHS in den ihnen zugewiesenen Bezirken Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Kulm, Laufenburg, Lenzburg, Muri, Rheinfelden, Zofingen und Zurzach.
3   Regionalberater oder Regionalberaterinnen sind berechtigt, wenn erforderlich bei Planungs- und Bauvorhaben erstinstanzliche Einwendungen zu erheben. Sie werden dabei von der Geschäftsstelle unterstützt.
4   Der Vorstand erlässt eine Wegleitung zur Regionalberatung, die deren Tätigkeit näher umschreibt.

erlässt der Vorstand die nachstehende Wegleitung.

1   Regionalberater oder Regionalberaterinnen werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen tätig und dabei von der Geschäftsstelle aktiv unterstützt:

 a)   Beratung von Bauwilligen
• Beurteilung von Objekten hinsichtlich Schutzwürdigkeit, Erhaltung und Erneuerung.
• Hilfestellung bei Gestaltungsfragen, Materialanwendung, Farbgebung u.dgl.
• Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden.
 b)   Beratung der Behörden
• Erteilung von Auskünften in der Anwendung von Planungsgrundlagen (ISOS, Kurzinventar, Bauinventar) u.dgl., bei Gestaltungsfragen in Bezug auf Ortsbilder, Strassen- und Freiräume, Ensembles und Einzelobjekte.
• Beurteilung von Planungsinstrumenten.
• Beratung bei Bauvorhaben der Gemeinden.
• Beurteilung von Baugesuchen und Voranfragen, namentlich bei Vorhaben in Ortsbildschutz-, Dorf-, Kern- und Zentrumszonen, bei Ensembles und Einzelobjekten sowie bei Vorhaben in landschaftlich empfindlichen Bereichen.
 c)   Planungs- und Baukultur, Rechtsmittelverfahren
• Verfolgen der Planungs- und Bautätigkeit in den Gemeinden.
• Erhebung von Einwendungen gegen Planungen und Bauvorhaben, die gegen die Grundsätze des Aargauer Heimatschutzes verstossen.

2   Erstberatungen sind grundsätzlich ehrenamtlich und deshalb unentgeltlich;
allfällige Spesen gehen zu Lasten des Aargauer Heimatschutzes.
3   Wenn die nachgefragte Leistung das Pensum der Ehrenamtlichkeit übersteigt, können Regionalberater und Regionalberaterinnen weitergehende Mandate als private Fachleute übernehmen. Sie wahren dabei die Grundsätze des Aargauer Heimatschutzes.

10. März 2014 / 3. Mai 2014